Gesprächsstoff - Berner Podcast von BZ und Der Bund

Der Fall Urwyler und die Beförderungsdiskriminierung

Episode Summary

Bei der Beförderung geschlechterspezifisch diskriminiert: Anästhesieärztin Natalie Urwyler hat erneut gegen das Inselspital vor Gericht gewonnen. Das sind die Auswirkungen.

Episode Notes

«Es ist ein absoluter Meilenstein in der Gleichstellung für die Schweiz, weil zum ersten Mal eine geschlechterspezifische Diskriminierung bei der Beförderung vor einem Gericht geltend gemacht werden konnte.»

Die Anästhesieärztin Natalie Urwyler hat diese Woche in Bern zu einer Medienkonferenz eingeladen. Dort hat sie verkündet, dass sie erneut einen rechtlichen Sieg gegen das Inselspital verbuchen konnte.

Bereits 2018 gab ihr das Berner Obergericht Gericht Recht, dass ihre damalige Arbeitgeberin gegen das Gleichstellungsgesetz verstossen hatte, als sie vier Jahre zuvor entlassen wurde nach ihrer Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub. Das Gericht stufte es als eine sogenannte Rachekündigung ein.

Nun hat das Regionalgericht Bern Mittelland am 26. Januar bestätigt, dass Urwyler auch bei der Beförderung und der Verteilung des sogenannten Honorarpools vom Inselspital geschlechterspezifisch diskriminiert worden sei.

Warum ist dieses Gerichtsurteil so wichtig für die Gleichstellung in der Schweiz? Wie kann man überhaupt beweisen, dass das Geschlecht bei einer Beförderung eine Rolle gespielt hat? Und was bedeutet dieses Urteil für nun für Unternehmen?

Im Podcast Gesprächsstoff ordnet Zita Küng, Juristin und Gleichstellungsexpertin, das Urteil ein. Kurt Pärli, Rechtsprofessor von der Universität Basel und Gastdozent an der Universität Bern, spricht über die Auswirkungen auf Arbeitgebende. Und auch Natalie Urwyler kommt zu Wort.

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Moderation und Produktion:  Sibylle Hartmann und Jessica King

Stimme und Produktion: Laura Waldorff

Sounds: Ane Hebeisen