Zwei Jahre lang hatte ein Trainer sexuelle Kontakte mit einer Jugendlichen. Auch als sie schwanger wurde, intervenierte die Mutter nicht. Nun wurden sie und der Trainer verurteilt.
Er war über 30 Jahre älter als sie und trainierte ihre Sportgruppe. Sie war gerade mal 13½ Jahre alt am Anfang der regelmässigen Treffen und wurde mit 14½ Jahren schwanger. Selbst nach dem Abbruch einer Schwangerschaft unterband ihre Mutter den Kontakt zum Trainer nicht – sondern unterstützte das Ganze noch.
Im Oktober befasste sich das Regionalgericht Bern-Mittelland mit diesem Fall, der auf mehreren Ebenen ungewöhnlich war: wegen des Ausmasses der Straftat, des absoluten Schutzes des Opfers, das zum Tatzeitpunkt noch ein Kind war, und wegen der öffentlichen Funktion der Mutter des Opfers. Dieser Umstand führte zu zusätzlichen Auflagen bei der Berichterstattung. Die Frau muss neutral als «Politikerin oder hohe Beamtin» bezeichnet werden.
Nebst dem Trainer, der eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren kassierte, wurde auch die Mutter zu einer bedingten Gefängnisstrafe wegen Gehilfenschaft von zwei Jahren verurteilt.
Was war zwischen der Minderjährigen und ihrem Trainer vorgefallen? Wie konnte es so weit kommen, dass die Mutter ihre Tochter nicht vor diesen Übergriffen schützte? Und wie gehen wir als Medium damit um, wenn wir über einen Fall nur eingeschränkt berichten dürfen?
Darüber spricht Hans Ulrich Schaad, langjähriger Gerichtsberichterstatter und Redaktor im Ressort Region, in einer neuen Folge des Podcasts «Gesprächsstoff». Auch zu Wort kommt Mischa Oesch, Psychotherapeutin und leitende Psychologin der Kinderschutzgruppe am Inselspital. Sie erklärt, wie man einen solchen Verdachtsfall als Drittperson melden kann.
Host: Sibylle Hartmann
Gast: Hans Urlich Schaad
Expertin: Mischa Oesch
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